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Allgemeine Geschäftsbedindungen
§1Allgemeine Geschäftsbedingungen der Compact Industries GmbH
für den Unternehmensbereich Göckel Automobilveredelung
Für alle Angebote und Verträge der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche
gelten die nachstehenden Bedingungen, welche auch für alle nachfolgenden Bestellungen und
Lieferungen Gültigkeit besitzen.
Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht Inhalt von Angeboten oder
Verträgen. Einer ausdrücklichen Zurückweisung durch die Firma Compact Industries GmbH bedarf es nicht.
Vertreter oder Verkäufer der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche sind
nicht befugt, irgendeine Änderung oder Ergänzung zu diesen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.
§ 2 Angebot und Preise
An die Firma Compact Industries GmbH gerichtete Kaufangebote bzw. Bestellungen gelten als
angenommen, soweit die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche innerhalb
von 10 Tagen nach Zugang des Angebots bzw. der Bestellung eine schriftliche Rechnungsstellung tätigt.
Auftragsbestätigungen sind keine Lieferungs,- oder Erfüllungszusage. Dem Kaufangebote bzw.
Bestellungen kann schriftlich widersprochen werden. Die Angebote, Auftragsbestätigungen von der Firma
Compact Industries deren Unternehmensbereiche erfolgen stets freibleibend. Die Preise
gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz der Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Porto, Fracht und
Transportverpackung Transportversicherungen. Alle vereinbarten und berechneten Nettopreise verstehen
sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Wenn nicht andere Konditionen vereinbart wurden, sind die gültigen Preise am Tage der Lieferung
maßgeblich.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche sind grundsätzlich
zahlbar per Vorkasse oder Nachnahme bei Lieferung. Ist mit einzelnen Kunden eine Sondervereinbarung
getroffen, so geraten diese bei nicht vertragsgemäßer Zahlung ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
Zahlungen des Käufers dürfen von der Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche zunächst auf ältere Rückstände angerechnet werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von vier Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank erhoben. Ist Ratenzahlung vereinbart und der Käufer gerät mit einer
Teilzahlungsrate in Verzug, so wird die gesamte noch offene Kaufpreisforderung und darüber hinaus alle
weiteren Forderungen der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche aus
anderen Lieferungen an den Käufer sofort fällig und zahlbar. Die Firma Compact Industries GmbH sowie
deren Unternehmensbereiche ist auch berechtigt, in diesem Fall ohne Ankündigung alle weiteren
Lieferungen zu verweigern.
Der vorgenannte Absatz gilt entsprechend auch dann, wenn über das Vermögen des Käufers das
Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung
Grundsätzlich verpflichtet sich die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche
zu keinerlei Lieferungsverpflichtungen wenn keine schriftliche Rechnungsstellung der Firma Compact
Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche über den Verkauf erfolgt ist. Vereinbarungen über
Liefertermine und Fristen können verbindlich und unverbindlich getroffen werden und bedürfen der
Schriftform, auch bei nachträglicher Änderung. Herstellung und oder Lieferungen von Produkten aus nicht
im Zeitraum des Bestelldatums aktueller Fahrzeugmodelle sind generell Kundenspezifische
Sonderanfertigungen und sind generell vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Liefertermine für nicht
aktuelle Fahrzeugmodelle sind unbestimmt und auch unter Nennung eines Liefertermins nicht verbindlich.
Alle Produkte die erst nach Kundenspezifikation gefertigt werden sind generell vom Umtausch
ausgeschlossen.
Die mit UB gekennzeichneten Artikel, oder Artikel nicht mehr aktueller Modelle, sind Kundenspezifikationen
(Sonderanfertigungen) die keiner Nachlieferungsverpflichtung unterliegen. UB gekennzeichnete Produkte
sind Sport oder Racing Artikel die vom Austausch oder Rückgabe ausgeschlossen sind. Sind Artikel
betroffen die nach der STVO zulassungspflichtig sind empfehlen wir in jedem Fall vor dem Kauf eine
Anfrage bei den zuständigen Eintragungsbehörden vorzunehmen, grundsätzliche haben diese Artikel keine
Zulassung nach der STVO.
Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche wird von ihrer
Lieferverpflichtung befreit, wenn der Vorlieferant oder der Hersteller aus in seinem Bereich begründeten
Umständen (Konkurs, Betriebs-Stilllegung, Sortiments - Änderungen u.ä.) nicht mehr liefert.
Die Lieferzeit verlängert sich in einem angemessenen Umfang, wenn höhere Gewalt und sonstige
unvorhersehbare bzw. unverschuldete Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an
Transportmitteln, behördliches Eingreifen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.), gleichwohl dies
Umstände bei der Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche oder beim
Vorlieferanten oder Hersteller auftreten, eine fristgemäße Lieferung verhindern. Die Firma Compact
Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche als auch der Besteller sind dann berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerungen länger als drei Monate andauern.
Schadenersatzansprüche kann der Besteller aus der Lieferzeitverlängerung oder aus dem Wegfall der
Lieferverpflichtung nicht herleiten.
Wird auf Wunsch des Bestellers der Versand verzögert, so ist er zur Zahlung der daraus entstehenden
Lagerkosten verpflichtet. Kommt eine fristgerechte Lieferung aus einem Grunde, der in der Sphäre des
Bestellers begründet ist, nicht zustande, so ist die Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche berechtigt, nach Festlegung und ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist
über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen; die Lieferfrist gegenüber dem Besteller wird hierdurch
um eine angemessene Frist verlängert.
Nur wenn der Besteller die vereinbarten Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist die Firma Compact Industries
GmbH sowie deren Unternehmensbereiche zur Einhaltung der Lieferfristen verpflichtet. Die Firma Compact
Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche ist auch zur Teillieferung berechtigt. Von der Firma
Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche gelieferte Gegenstände sind auch dann
anzunehmen, wenn diese unwesentliche Mängel aufweisen.
Werden die bestellten Waren nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt, hat die Firma Compact Industries GmbH
sowie deren Unternehmensbereiche das Recht ohne weitere Folgen die Ware zu verkaufen.
§ 5 Versand - Gefahrübergang
Der Versand sowie eventuelle Rücksendungen von Waren an die Firma Compact Industries GmbH sowie
deren Unternehmensbereiche erfolgen auf Rechnung, Verantwortung und Gefahr des Bestellers.
Versandart und Versandweg kann die Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche nach freiem Ermessen bestimmen. Versandart und Versandweg von
Rücksendungen mit geleisteten Kautionszahlungen kann der Kunde nach freiem Ermessen bestimmen.
Warenlieferungen werden nur auf besondere Weisung des Bestellers transportversichert. Der Besteller
trägt die Kosten für eine Transportversicherung, Transportverpackung sowie die Transportkosten.
Rückerstattungen aus Kautionszahlungen werden im Fall eines Transportschadens erst zur Rückzahlung
fällig, nachdem der Transporteur den Schaden abgewickelt hat.
Auch eingeleitete Rückholbeauftragungen der Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche entbinden den Kunden nicht von seiner Haftungsverpflichtung.
Der Rücksendungspflichtige haftet für die eine ausreichende Transportversicherung, Transportverpackung
sowie die Transportkosten. Zusätzliche Transportversicherungen zur Sicherung der Gesamtschadenhöhe
sind im Falle der Beauftragung über die Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche schriftlich anzuzeigen. Der Rücksendungspflichtige ist in jedem Fall für die
Schadensabwicklung im Falle eines Transportschadens verantwortlich. Wird aus Kulanzgründen eine
Schadensabwicklung durch die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche
getätigt geht die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche keine
weiterleitende Verpflichtungen oder Haftung ein.
Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche kann sich zu jeder Zeit aus
Kulanzgründen getätigten Aktivitäten zurückziehen, ohne weitere Verpflichtungen einzugehen. Der Kunde
hat zu jeder Zeit das Recht die Abwicklung eines Transportschadens selbst zu übernehmen.
Kann die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche für den Kunden keine
einvernehmliche Abwicklung erzielen verpflichtet sich die Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche nicht rechtliche Schritte auf deren Kosten zu übernehmen.
Werden gerichtliche Schritte auf Wunsch eingeleitet, hat der Kunde alle daraus entstehenden Kosten voll
zu tragen unabhängig des Ausgangs.
Die Kosten sind unmittelbar an den Beauftragten zu richten und werden von der Firma
Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche nicht vorgeleistet.
Werden nicht die entstandenen Schäden im vollen Umfang ausgeglichen haftet der Kunde für den
Fehlbetrag.
Rücksendungen aus Gründen die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, werden grundsätzlich
Einlagerungskosten sowie die Verpackungskosten ggf. übernommene Transportkosten in Rechnung bzw.
zum Abzug gebracht. Werden Transportkosten aus Rücksendungen an Compact Industries GmbH sowie
deren Unternehmensbereiche gestellt werden diese vom Rückerstattungsbetrag in Abzug gebracht ggf.
unverzüglich zur Zahlung fällig. Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche
kann diese Kosten bis zu 2 Jahr, nach bekannt werden, in Rechnung stellen.
§ 6 Gewährleistung
Wir garantieren für die Qualität und die ordnungsmäßige Funktion der Produkte für eine Laufzeit von
angegebenen Jahren beginnend, ab dem Tag des Kaufdatums gemäß den jeweiligen Herstellern.
Dementsprechend werden alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen behoben. Die
Garantieleistung erfolgt, nach unserer Wahl, durch Instandsetzung oder Austausch der mangelhaften
Komponenten, der mangelhaften Teile oder des gesamten Produkts.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden an Teilen, die auf einen natürlichen Verschleiß
zurückzuführen sind bzw. Schäden oder Mängel, die durch Missbrauch herbeigeführt wurden bzw. auf
einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch und/oder einer unsachgemäßen Wartung beruhen. Es kann
keine Garantie auf wunschgemäßes Ausfallen bei Sonderanfertigungen nach Kundenangaben gegeben
werden.
Ansprüche aus Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften bestehen nur, wenn die Mängel oder
das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft unverzüglich, innerhalb der sich aus § 377 HGB ergebenden
Fristen, schriftlich angezeigt und im einzelnen bewiesen werden. Die Firma Compact Industries GmbH
sowie deren Unternehmensbereiche haften unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche wie folgt:
Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche behalten sich vor, die
Mängelbeseitigung wahlweise im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Hierzu ist
der Besteller verpflichtet, der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Eine ausführliche Beanstandungsdokumentation ist
vorzulegen. Hierfür gelten nur, die von uns bzw. des jeweiligen Herstellers bereitgestellten Formulare,
andernfalls entfällt eine Nachbesserungspflicht.
Die Nachbesserungspflicht beginnt erst nach der Bereitstellung der komplett ausgefüllten Unterlagen
sowie Bereitstellung verwertbarer Bilddokumentation der Beanstandung. Der Firma Compact Industries
GmbH sowie deren Unternehmensbereiche bzw. Herstellern stehen mindestens drei Versuche zu, der
Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Für den Zeitraum der Nachbesserung ist der Kunde
verpflichtet in einem angemessenen Zeitraum die Ware zur Verfügung zu stellen. Ersatzlieferungen für den
Zeitraum können grundsätzlich nicht gestellt werden. Erst nachdem Nachbesserungsversuche allesamt
fehlgeschlagen sind, ist der Besteller berechtigt, eine Minderung oder Wandlung des Vertrages zu
verlangen.
Der Gewährleistungsanspruch beschränkt sich grundsätzlich auf den Wert der gekauften Waren,
Ansprüche auf Ausfälle oder Schadensersatzleistungen Montageaufwendungen usw. sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
Alle Rücksendungen müssen vorab schriftlich genehmigt werden.
Rücksendungen ohne schriftliche Zustimmung der Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche, werden generell nicht angenommen, alle daraus entstehenden Kosten sind vom
Besteller zu tragen. Werden Rücksendungen ohne schriftliche Zustimmung angenommen und es
entstehen daraus weitere Frachtkosten wie z.B. Weiterführung zum Hersteller zur Garantiebearbeitung hat
der Versender die daraus entstandenen Kosten im vollem Umfang zu tragen. In den Garantieleistungen
sind maximal die in der Lieferung in Rechnung gestellten Versandkosten erstattungspflichtig.
Bei allen Rücksendungen, Reklamationen von Lieferungen die nicht durch uns gefertigt wurden (so
genannte Handelswaren) können nur durch den Bezugslieferanten bzw. deren schriftliche Zustimmung
rückabgewickelt werden. In diesen Fällen werden Vorausgeleistete Zahlungen erst nach Eingang der Ware
durch schriftliche Bestätigung auf Unversehrtheit sowie Vollständigkeit und Richtigkeit des
Bezugslieferanten rückerstattet.
Lieferungen an den Hersteller ohne schriftliche Bestätigung der Rücksendung bzw. der
Rücksendungsnummer werden nicht angenommen bzw. entstandene Mehrkosten werden bei der
Rückerstattung zum Abzug gebracht. Wird seitens des Herstellers ein fehlerhaftes Produkt geliefert,
werden nur die von uns zuvor erhobenen Versandkosten rückerstattet, keine weiteren Kosten.
Beschädigungen oder Verlust durch den eigenmächtigen Versand gehen im vollen Umfang zu Lasten des
Versenders.
Keine Gewähr wird geleistet für Mängel und Schäden, die aus eigenmächtigen
Mängelbeseitigungsversuchen des Bestellers, auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
natürliche Abnutzung oder fehlende bzw. nachlässige Behandlung zurückzuführen ist. Generell wird keine
Gewährleistung für Artikel gewährt, die eine Weiterverarbeitung durch zweite erhalten haben bzw.
unterliegen diese Arbeiten nicht unseren Gewährleistungsverpflichtungen bzw. beschränkt sich im
Kulanzfall auf die von uns gelieferten Warenzustand. Werden durch Weiterverarbeitungen unserer
gelieferten Waren im Rahmen unserer Gewährleistung andere Produkte betroffen, unterliegen die keinerlei
Rechtsansprüche.
Ein Gewährleistungsausschluss gilt auch bei handelsüblichen Abweichungen der gelieferten Waren von
den Prospektangeboten. Nicht in der Straßenverordnung zugelassene Produkte so genannte Race
Rennsportteile und kundenspezifische Sonderanfertigungen unterliegen keiner Gewährleistungspflicht und
sind vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. Bereitgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung
sowie Verwendungsdokumentationen stellen nur eine Prüfdokumentation des jeweiligen Herstellers dar
und dokumentieren nur interne Verbauungs- und Prüfungsunterlagen. Sie sind keine Freigabe für die
Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr.
Werden zusätzliche Unterlagen vom Hersteller/Lieferant oder der Firma Compact Industries GmbH sowie
deren Unternehmensbereiche bereitgestellt hat das keine Auswirkung auf den Status Rennsportteile auf
Beschaffenheit und Gewährleistungsverpflichtung.
Von einer Geltendmachung von Mängelrügen bleiben die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des
Bestellers grundsätzlich unberührt.
Soweit die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche über die vereinbarte
Gewährleistungspflicht hinaus aus Kulanzgründen Leistungen erbringt, wird hierdurch weder ein
Rechtsanspruch des Bestellers noch eine Rechtspflicht der Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche anerkannt.
Garantieleistungen werden nur durch Vorlage des originalen Kaufbelegs anerkannt. Weitergabe der
Garantieansprüche an dritte ist nicht möglich.
Achtung: Bewahren Sie nach dem Kauf die Originalverpackung des Produkts und den vom Verkäufer
ausgestellten Kaufbeleg auf.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche behält sich das Eigentum an
gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Besteller vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen
Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.
Künftige Forderungen tritt der Besteller aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren zur Sicherung für
den jeweils zugunsten der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche
bestehenden Saldo an die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche ab.
Werden vom Besteller gelieferte Waren zusammen mit anderen, nicht der Firma Compact Industries
GmbH sowie deren Unternehmensbereiche gehörende Waren, veräußert, so erfolgt die
Sicherungsabtretung nur in Höhe des von der Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche in Rechnung gestellten Wertes der gelieferten Ware.
Der Kunde bzw. Besteller darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Einen
Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretenen Forderungen sind vom Besteller unverzüglich der
Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche mitzuteilen. Der Besteller hat
darüber hinaus den Dritten auf die Eigentumsrechte der Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche hinzuweisen.
Werden von der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche gelieferte Waren
vom Besteller mit anderen Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet, so gilt als vereinbart, dass die
Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche Miteigentum im Verhältnis des
Wertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwirbt. Der Besteller ist in
diesem Fall zur unentgeltlichen Verwahrung bis zum Erlöschen des Miteigentums verpflichtet. Die Firma
Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche ist bei Zahlungsverzug des Bestellers
berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in Besitz zu nehmen. Die Geltendmachung des
Anspruches auf Herausgabe der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Der Besteller ist berechtigt, die an die Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche die zur Sicherung abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt
Der Besteller ist verpflichtet, der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche alle
zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterstützung zu geben und gestattet
hierzu das Betreten seiner Räume. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Compact Industries GmbH sowie
deren Unternehmensbereiche berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren in ihren Besitz
zu nehmen und durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu veräußern. Die Wiederinbesitznahme bedarf
keiner besonderen Mahnung oder Friststellung und beinhaltet auch keine konkludente Wandlungs- oder
Rücktrittserklärung; die Wirksamkeit des Kaufvertrages bleibt insoweit unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, sind über die vorstehend aufgeführten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche
des Bestellers gegen die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche
ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht von der gelieferten Ware selbst entstanden
sind sowie Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Bei Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft ist der Besteller nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 8 Vertragsanpassung - Rücktritt
Ein Festhalten am Vertrag erscheint dann nicht vertretbar, wenn unvorhergesehene Ereignisse i. S. d. § 4
Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche eintreten. Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche sind dann berechtigt, ein Angebot zur Vertragsanpassung vorzulegen. Ist eine
Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar oder lehnt der Besteller eine Vertragsanpassung ab, so
können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Jedoch zur Ablehnung einer nur geringfügigen
Vertragsanpassung ist der Besteller nicht berechtigt.
Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche kann ferner vom Vertrag
zurücktreten, wenn sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers ergeben oder ein
Antrag auf Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt oder ein gerichtliches oder
außergerichtliches Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist.
Im Falle des Rücktritts des Käufers gegenüber der Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche gilt ein Betrag von 15 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz und
Vergütung für den entgangenen Gewinn als vereinbart. Für die Eingangsprüfung, Wiedereinlagerung und
Systemaufnahme werden min. 50€ pauschal zum Abzug gebracht und sind nicht Erstattungsfähig. Bei
Sonderanfertigungen ist die Höhe des bereits in Arbeit befindlichen Gegenstandes zum Zeitpunkt des
Rücktrittes gültig. Herstellung und oder Lieferungen von Produkten aus nicht im Zeitraum des
Bestelldatums aktueller Fahrzeugmodell sind generell Kundenspezifische Sonderanfertigungen und
werden erst nach Zahlungseingang Kundenspezifische gefertigt und sind generell von Rückgaberecht
ausgeschlossen.
Alle Produkte die erst nach Kundenspezifikation gefertigt werden sind generell vom Umtausch
ausgeschlossen. ZB. Sportendtöpfe mit optionalen Endrohren, Lenkräder mit Wunschfarbe, generell alle
Produkte die nach Bestellung gefertigt werden.
Im Falle des Rücktritts der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche können
diese aus einem nach den Verkauf bekannt gewordenen, (wie z.B. nicht zulässigem Einsatz nach STVO
zulassungspflichtigem Artikel sowie fertigungstechnisch) Sicherheitsgründen ohne weitere Verpflichtung
(wie z.B. Schadenersatz und Vergütung für den entgangenen Gewinn) vom Kaufvertrag zurücktreten. Die
Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche haben nach Zurücknahme des
Kaufvertrags keinerlei Ansprüche an den Käufer.
§ 9 Aufrechnung - Zurückbehaltung
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist, soweit diese
Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln, ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit
des übrigen Vertragsinhaltes berührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten
solche, die wirksam sind und dem angestrebten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen
am Nächsten kommen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Sigmaringen.
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